Behandlungskosten

Information für gesetzlich und privat Versicherte

Eine osteopathische Behandlung dauert 50 – 60 Minuten. Die Kosten hierfür betragen 110,00 Euro.
Eine osteopathische Behandlung für Kinder dauert rund 30 Minuten. Die Kosten hierfür betragen 55,00 Euro.

Gesetzliche Krankenkassen

Immer mehr Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Osteopathie­behandlungen Ihrer Versicherten. Als Vorrausetzung für eine teilweise Kostenerstattung der Kassen ist:

√  eine Mitgliedschaft des behandelden Osteopathen in einem Osteopathieverband

√  eine Privatverordnung vom Arzt

notwendig. Durch meine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und meine Mitgliedschaft im VOD (Verband der Osteopathen Deutschland) sind die Voraussetzungen zur möglichen Kostenerstattung erfüllt.

Bitte informieren Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. stellt weitere Informationen mit einer Krankenkassenliste zur Verfügung.

„Man muss dem Körper Gutes tun, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen”

Winston Churchill

Private Versichererungen

Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung, ob eine Kostenerstattung bei Einreichung der Rechnung erfolgt.